Als Hebezeug (auch Hebewerk)[1] werden Geräte zum Heben und Bewegen von Lasten bezeichnet. Dabei wird die Last – im Gegensatz zu Aufzügen – nicht fest geführt, sondern freischwebend oder mitschwebend gehoben.[2] Als Hebezeug gelten bei manchen Autoren auch die Anschlagmittel und -ketten. Die Ketten werden in der Sondergüte Grad 80, Grad 100 und Grad 120 gefertigt, sind mit Prüfzeugnissen dokumentiert und müssen vom Anwender gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den Regeln der Berufsgenossenschaft für Holz und Metall (BGHM) vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen und in besonderen Fällen (Außerordentliche Prüfung) von Sachkundigen geprüft werden.[3] Ein weiteres Hebezeug ist die Hebegurtschlinge.
Den zur Thematik passenden Beruf nennt man Hebezeugetechniker, der jedoch keine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung darstellt.
Durch Klicken auf „Alle akzeptieren“ gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: YouTube, Vimeo, ReCaptcha. Sie können die Einstellung jederzeit ändern (Fingerabdruck-Icon links unten). Weitere Details finden Sie unter Konfigurieren und in unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutz-Einstellungen
Einstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät im „Local Storage“ gespeichert und sind beim nächsten Besuch unseres Onlineshops wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit ändern (Fingerabdruck-Icon links unten).
Informationen zur Cookie-Funktionsdauer sowie Details zu technisch notwendigen Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Um Inhalte von YouTube auf dieser Seite zu entsperren, ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und
Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters YouTube (Google) erforderlich.
Dies erlaubt uns,
unser Angebot sowie das Nutzererlebnis für Sie zu verbessern und interessanter auszugestalten.
Ohne
Ihre Zustimmung findet keine Datenweitergabe an YouTube statt, jedoch können die Funktionen von YouTube
dann auch nicht auf dieser Seite verwendet werden.
Um Inhalte von Vimeo auf dieser Seite zu entsperren, ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und
Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters Vimeo erforderlich.
Dies erlaubt uns,
unser Angebot sowie das Nutzererlebnis für Sie zu verbessern und interessanter auszugestalten.
Ohne
Ihre Zustimmung findet keine Datenweitergabe an Vimeo statt, jedoch können die Funktionen von Vimeo
dann auch nicht auf dieser Seite verwendet werden.
Um Formulare auf dieser Seite absenden zu können, ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters Google erforderlich.
Durch Ihre Zustimmung wird reCAPTCHA, ein Dienst von Google zur Vermeidung von Formular-SPAM, eingebettet.
Dieser Dienst erlaubt uns die sichere Bereitstellung von Online-Formularen für unsere Kunden und schließt gleichzeitig SPAM-Bots aus, welche ansonsten unsere Services beeinträchtigen könnten.
Sie werden nach Ihrer Zustimmung unter Umständen dazu aufgefordert, eine Sicherheitsabfrage zu beantworten, um das Formular absenden zu können.
Stimmen Sie nicht zu, ist eine Nutzung dieses Formulars leider nicht möglich. Nehmen Sie bitte über einen alternativen Weg zu uns Kontakt auf.
Sie möchten diesen Inhalt sehen? Aktivieren Sie den gewünschten Inhalt einmalig oder legen Sie eine dauerhafte Freigabe fest. Bei Zustimmung werden Daten beim genannten Drittanbieter abgerufen. Dabei werden unter Umständen Drittanbieter-Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert. Sie können diese Einstellungen jederzeit ändern (Fingerabdruck-Icon links unten). Weitere Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.