PSAgA

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

 

Eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist eine Ausrüstung, die berufsgenossenschaftlich Versicherte bei Absturzgefahr benutzen müssen, wenn eine technische oder organisatorische Absturzsicherung nicht möglich ist.

 

Nutzungsvoraussetzungen

Die zu sichernden Personen müssen eingewiesen bzw. unterwiesen sein. Sie müssen einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung unterzogen werden. Es müssen detaillierte Betriebsanweisungen erstellt werden, die auf einer Gefährdungsbeurteilung beruhen.

 

Sicherungspflicht

Die Berufsgenossenschaften geben vor, ab welcher möglichen Absturzhöhe eine Sicherungspflicht besteht: Ab einer Höhe von null Meter über Medien, in denen man versinken kann (Wasser, Schüttgut), einem Meter an frei liegenden Treppenläufen, Wanddurchbrüchen, Absätzen und an Bedienungsständen von Maschinen und deren Zugängen, ab einer Höhe von zwei Metern an allen anderen Arbeitsplätzen. Eine Ausnahme (fünf Meter) gilt für Mauern über die Hand.

 

Begriffsbestimmung

Man unterscheidet Auffang- und Haltesysteme.

Auffangsysteme haben die Aufgabe, abstürzende Personen sicher aufzufangen und den gesamten Körper so zu unterstützen, dass er nach einem Absturz sicher gehalten wird. Näheres siehe Auffanggurt. Ein Haltesystem soll ein gefährdungs- und belastungsarmes Arbeiten ermöglichen, wobei die Möglichkeit eines Absturzes auszuschließen ist. Näheres siehe Haltegurt. Allerdings zählen auch Teile von Rettungssystemen zur PSAgA, so zum Beispiel Rettungsgurte.

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